EEG-Entlastungen gleichen Nachteile im Wettbewerb aus

EU-Beihilfeverfahren zum EEG: Energieintensive Branchen sehen keine unzulässige Beihilfe und fordern Rechtssicherheit

Die Energieintensiven Industrien in Deutschland (EID) haben sich nach Eröffnung des EEG-Beihilfeverfahrens durch die EU-Kommission zuversichtlich gezeigt, dass die Besondere Ausgleichsregelung Bestand haben wird. EID-Sprecher Utz Tillmann sagte, die Entlastungen seien volkswirtschaftlich lebensnotwendig für Deutschland und stellten aus Sicht der Branchen juristisch keine Beihilfe dar. Tillmann, Hauptgeschäftsführer des Verbandes der Chemischen Industrie (VCI), sagte: „Anders als die Kommission sehen wir in der Entlastung für sehr energieintensive Unternehmen beim EEG keine Wettbewerbsverzerrung. Die Regelung gleicht im Gegenteil nur die massiven Wettbewerbsnachteile aus, die eine volle EEG-Belastung nach sich ziehen würde. Wir sind uns mit der Bundesregierung einig, dass die Besondere Ausgleichsregelung weiter notwendig und angemessen ist und sie der beihilferechtlichen Prüfung Stand halten wird.“ Dies werden die energieintensiven Industrien im Laufe des Prüfverfahrens gegenüber Brüssel deutlich machen, ergänzte Tillmann. 

EID-Sprecher Hans Jürgen Kerkhoff, Präsident der Wirtschaftsvereinigung Stahl, warnte vor negativen Auswirkungen auf das Investitionsklima: „Wir fordern von der EU, dass sie so schnell wie möglich Rechtssicherheit schafft. Sonst droht ein Rückgang bei notwendigen Investitionen. Deutschland muss nun eng mit der EU zusammenarbeiten, damit wir Wettbewerbsnachteile und den drohenden Verlust von zehntausenden Arbeitsplätzen in den deutschen energieintensiven Betrieben verhindern können.“ 

Die Energieintensiven Industrien in Deutschland (EID) beschäftigen rund 830.000 Mitarbeiter – oder 14 Prozent der Beschäftigten des Verarbeitenden Gewerbes. Jeder Arbeitsplatz in der energieintensiven Grundstoffproduktion sichert etwa zwei Arbeitsplätze in anderen Industriezweigen und im Dienstleistungssektor.

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