Ziele im Bereich

Wohnungs­­bau

  1. Wohnungsbaukrise abmildern - Investitionen in Neubau und Bestand stimulieren
  2. Bezahlbares Wohnen ermöglichen - Bauen schneller, einfacher und günstiger machen
  3. Dekarbonisierung im Gebäudesektor vorantreiben - Energieeffizienz steigern

Wohnungsbau stärken – soziale Verwefungen vermeiden

Christian
Engelke
Geschäftsführer Wirtschaft
c.engelke@bvbaustoffe.de

Die Zahl der neugebauten Wohnungen in Deutschland mit zuletzt nur noch gut 200.000 Einheiten (2025) deutlich rückläufig. Dabei wirken sich die in den vergangenen Jahren deutlich erhöhten Finanzierungskosten, veränderte Förderbedingungen und gestiegene Baukosten aus. Der Verlauf von Frühindikatoren wie den Baugenehmigungen lassen mittelfristig zwar wieder leicht ansteigende Zahlen erwarten. Dennoch bestehen regional erhebliche Engpässe bei der Wohnraumversorgung.

Wohnungsneubau vorantreiben

Angesichts von Zu- und Binnenwanderung und der auch in der Vergangenheit bereits zu geringen Bautätigkeit besteht ein weiterhin hoher Bedarf. Zu Recht hat die Bundesregierung „Bauen, Bauen, Bauen“ als eine ihrer Prioritäten genannt und sich im Koalitionsvertrag sinnvolle Maßnahmen vorgenommen und teilweise umgesetzt, etwa die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus, die temporäre Wiedereinführung der EH55-Förderung und den „Bau-Turbo“. Mit dem einfacheren und günstigen Bauen durch den „Gebäudetyp E“, der rechtlichen Priorisierung des Wohnungsbaus im Rahmen der BauGB-Novelle sowie der geplanten Neuordnung der Förderlandschaft müssen nun dringend weitere Maßnahmen umgesetzt werden, damit Wohnungsbau schneller, einfacher und günstiger wird.

Energetische Sanierung im Gebäudesektor

Der Gebäudesektor ist für die Transformation hin zur Klimaneutralität von größter Bedeutung. Schließlich entfallen knapp 30 Prozent der CO2-Emissionen in Deutschland auf den Gebäudebetrieb. Im Fokus stehen dabei insbesondere Immobilien, die bis in die 1990er Jahre errichtet wurden, während neuere Gebäude aufgrund energieeffizienterer Bauweisen bereits relativ geringe Energieverbräuche aufweisen. Zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2045 muss die Sanierungstätigkeit deutlich ausgeweitet und der Energieverbrauch im Gebäudebestand gesenkt werden, damit der verbleibende Heizbedarf effizient mit erneuerbaren Energien (z. B. durch grünen Strom angetriebene Wärmepumpen) gedeckt werden kann. In diesem Zusammenhang ist das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), mit dem auch die Vorgaben der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie EPBD umgesetzt worden sind, von größter Bedeutung. Für die Ertüchtigung des Gebäudebestands bedarf es entsprechender Anreize. Dabei ist die Besserstellung der Sanierungsförderung für besonders ineffiziente Wohngebäude („Worst Performing Buildings“, WPB) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zu begrüßen, während die neu eingeführte Förderdegression bei Mehrfamilienhäusern größere Modernisierungsprojekte unattraktiver macht.

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