Ziele im Bereich

Recht

  1. Investitionssicherheit durch verlässliche und schlanke Regulierung
  2. Weiterentwicklung des Wirtschafts- und Umweltrechts
  3. Ausgestaltung des Wettbewerbs- und Haftungsrechts

Weniger Bürokratie, mehr Wachstum und Klimaschutz

Wolf
Müller
Geschäftsführer Recht
w.mueller@bvbaustoffe.de

Der bbs beteiligt sich an für die Branche relevanten rechtspolitischen Diskussionen, um für die Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit durch verlässliche, transparente und möglichst schlanke Regelungen zu schaffen. 

Bürokratie ist ein zentraler "Hemmschuh" für die Unternehmen

Zwar ist im Oktober 2024 das "Vierte Bürokratieentlastungsgesetz" im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden, aber seine rund 60 Einzelmaßnahmen bewirken nur eine Entlastung von nicht einmal 1 Mrd. €. Angesichts der hohen Belastung mit unnötiger Bürokratie und der schwerfälligen Verwaltung ist das nicht ausreichend.  Politik und Verwaltung müssen den Mut zu strukturellen Reformen aufbringen. Damit Deutschland handlungs- und zukunftsfähig bleibt, wären sechs Schwerpunkte zu setzen:

  • Unnötige Bürokratie gezielt abbauen, spürbar und systematisch
  • Gesetzgebungsqualität erhöhen, Praxis- und Digitaltauglichkeit steigern
  • Deutschlands Rolle beim EU-Bürokratieabbau stärken
  • Leistungsfähigkeit und Krisenfestigkeit der Verwaltung erhöhen
  • Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfachen und digitalisieren
  • Digitale Verwaltung auf solides Fundament bauen
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Ein Fokus muss dabei insbesondere auf der Digitalisierung der Verwaltung und Modernisierung des Staates liegen. Nur mit einem leistungsfähigen Fundament kann die tatsächliche Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren gelingen. Ein Instrument soll die Etablierung des Once-Only-Prinzips durch die Einführung eines Verbots der Mehrfacherhebung und -speicherung sowie gleichzeitige Schaffung fehlender Rechtsgrundlagen für den zweckgebundenen Datenaustausch bei Verwaltungsleistungen sein. Sinnvoll könnte auch die Schaffung eines Online-Portals zum Bürokratieabbau sein, das eine transparente Sammlung, Prüfung und Bewertung von Vorschlägen der Wirtschaft, Verwaltung sowie von Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht. Ebenso sollten Gesetze praxis- und digitaltauglicher ausgestaltet werden. Hierfür sollen Digital- und Praxischecks so weiterentwickelt werden, dass bereits während der Erstellung von Regelungen auf eine bessere Rechtsetzung hingewirkt wird.

Klimaklagen

Seit über acht Jahren sind Klimaklagen Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Zum einen geht es um zivilrechtliche Haftung und Unterlassung, wie im Fall eines peruanischen Landwirtes gegen RWE, oder aber um das Menschenrecht auf Klima, ausgehend von einer Entscheidung des BVerfG in 2021. Auch der Europäische Menschrechtsgerichtshof hat sich mit der Thematik befasst und die Schweiz verurteilt, weil sie es versäumt hat, für ausreichenden Klimaschutz zu sorgen. Nach lan­ger Be­weis­auf­nah­me hat aktuell das OLG Hamm die Klage des peruanischen Bauern gegen RWE abgewiesen, da es keine ernsthaft drohende Beeinträchtigung seines Eigentums durch eine mögliche Flutwelle sah – doch die Tür für wei­te­re Kli­makla­gen scheint weitoffen. Denn eine große räumliche Distanz zwischen einem Verursacher von CO2-Emissionen und dem betroffenen Ort einer zivilrechtlichen Haftung steht dieser nach Auffassung des OLG grundsätzlich nicht entgegen. Auch ist es irrelevant, dass die betreffenden Emissionen auf einer behördlichen Genehmigung beruhen. Insgesamt ist die Entscheidung kritikwürdig, reiht sich aber in die Entscheidungen mehrerer Gerichte ein, durch die mit Hilfe des Zivilrechtes Klimapolitik gemacht werden soll. Entsprechende Judikate können ebenfalls Unternehmen der Baustoff-Steine-Erden-Industrie direkt betreffen, aber auch mittelbar dadurch, dass der Staat zu Handlungen verurteilt wird. In diesem Zusammenhang ist allerdings offen, ob Gerichten Kompetenzen zustehen, die den politischen Entscheidungsspielraum der demokratisch legitimierten Regierung betreffen.

Weitere Handlungsfelder

Auf der rechtspolitischen Agenda des bbs stehen u.a. sachgerechte Regelungen zu den Handlungsfeldern "Compliance" und "Wettbewerb". So  wurde z.B. der „Leitfaden kartellrechtliche Aspekte im Unternehmen und in der Verbandsarbeit“ 2025 aktualisiert und im Rahmen der diesjährigen Mitgliederversammlung präsentiert.

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