Nachricht

Rechtliche Stellungnahme - bbs warnt vor Haftungsrisiken durch EU-Verpackungsverordnung

Luke
Voutta
Leiter Politik & Kommunikation
l.voutta@bvbaustoffe.de

Der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. (bbs) sieht bei der Umsetzung der neuen EU-Verpackungsverordnung (EU 2025/40 – Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) erhebliche Rechtsunsicherheiten für Unternehmen der Baustoffindustrie. Nach einer vom Verband beauftragten rechtlichen Stellungnahme der Kanzlei Franßen & Nusser bleiben zentrale Begriffe der Verordnung – unter anderem die Definition des „Erzeugers“ einer Verpackung – unpräzise. Dadurch drohen unbeabsichtigte Haftungsfolgen für Hersteller, die Verpackungen lediglich nutzen oder kombinieren, sie aber nicht selbst produzieren.

„Die PPWR schafft in der jetzigen Form mehr Fragen als Antworten. Unternehmen brauchen dringend Klarheit darüber, wer künftig als Verpackungserzeuger gilt und was genau unter einer Verpackung zu verstehen ist“, betont Dr. Berthold Schäfer, Geschäftsführer Technik beim bbs. Der Verband fordert die EU-Kommission auf, die geplanten Leitlinien zur Auslegung der Verordnung zügig vorzulegen. Unabhängig davon empfiehlt der bbs betroffenen Unternehmen, nicht abzuwarten, sondern bereits jetzt mit Koope-rationspartnern die Verantwortlichkeiten entlang der Lieferketten klar zu regeln. Eine hierfür entwickelte Mustervereinbarung ist Bestandteil der Stellungnahme.

Ab dem 12. August 2026 gilt die PPWR unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten. Der bbs betont, dass es in doppelter Hinsicht „ärgerlich“ sei, dass zentrale Fragen so kurz vor Anwendungsbeginn noch offenbleiben: „Wir unterstützen ausdrücklich das Ziel, Kreisläufe weiter zu optimieren. Verpackungen und damit auch die PPWR spielen dabei eine zentrale Rolle. Aber Rechtssicherheit ist nicht nur Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung, sondern auch entscheidend für die Akzeptanz“, so Schäfer.

— Veröffentlicht am
22.10.2025
Foto:
Responsive Ansicht in Arbeit