Zwischen Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

Die Baustoff-Steine-Erden-Industrie erwartet deutlich mehr Reformwillen von der Bundesregierung zur Verbesserung der industriellen Rahmenbedingungen. Wenn es jedoch einen Bereich gibt, in dem die Bundesregierung bislang Handlungsfähigkeit bewiesen hat, dann ist es die Energiepolitik.
Energiepolitische Schritte in die richtige Richtung
Einige im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastungen bei den Energiekosten wurden innerhalb kurzer Zeit umgesetzt – von der dauerhaften Absenkung der Stromsteuer über die Abschaffung der Gasspeicherumlage bis hin zur Entlastung bei den Netzentgelten. Auch die Strompreiskompensationsliste wurde erweitert, sodass mit Mineralwolle und Fliesen erstmals auch BBS-Sektoren berücksichtigt werden. Und bei der Umsetzung des Industriestrompreises wurden die EU-beihilferechtlichen Spielräume weitgehend ausgeschöpft und das Antragsverfahren wird derzeit vorbereitet.

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Beim Thema Carbon Management wurden ebenso endlich Nägel mit Köpfen gemacht. Neben dem Beschluss des Kohlendioxidspeicherungs- und -transportgesetzes (KSpTG) wurden zugleich das London-Protokoll ratifiziert und das Hohe-See-Einbringungsgesetz (HSEG) novelliert. Damit steht nun nicht nur der Rechtsrahmen für die Speicherung von CO2 in der deutschen Nordsee, sondern auch für dessen Export.
Mehr tempo für industrielle Stärke
Und dennoch muss klar sein: Ein Großteil der Maßnahmen hätte bereits viel früher erfolgen müssen. Angesichts der weiterhin zurückgehenden Wettbewerbsfähigkeit der Industrie können sie daher allenfalls erste Schritte in die richtige Richtung sein. Ein Industriestrompreis, der nur für drei Jahre gilt und Teile auch energieintensiver Industriezweige ausklammert, setzt kaum langfristige Investitionsanreize. Auch beim Carbon Management gilt: Nach dem Rechtsrahmen bedarf es nun wirksamer Instrumente zur Finanzierung und Regulierung der notwendigen CO2-Infrastruktur (Derisking) sowie einer Förderung während der Hochlaufphase.
Laufzeit des Industriestrompreises – zu kurz für langfristige Investitionsentscheidungen
Anlässlich der Novellierung des Energieeffizienzgesetzes hat das Bundeswirtschaftsministerium einen Entwurf vorgelegt, der sich eng an den Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) orientiert. Diese konsequente 1:1-Umsetzung europäischer Vorgaben sollte in der Energiepolitik – und weit darüber hinaus – zum Standard werden.
Der verstärkte Fokus auf Wettbewerbsfähigkeit verändert jedoch auch die geplanten Pfade in Richtung Klimaneutralität. Werden überambitionierte Ziele abgeschwächt oder Instrumente langsamer scharfgestellt, rechnen sich entsprechende Investitionen in die Dekarbonisierung ggf. erst später. Eine branchenübergreifende Position zu finden, die zugleich einen klaren politischen Handlungsauftrag erteilt, ist in der aktuellen Gemengelage alles andere als leicht. Klar ist: Die politischen, regulatorischen, wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen werden viel zu langsam geschaffen, um eine klimafreundliche Umstellung der Produktion in der Breite zu ermöglichen. Weder die ausreichende Verfügbarkeit grüner Energie noch deren Transport oder Bezahlbarkeit für eine wettbewerbsfähige Industrieproduktion erscheinen aus heutiger Sicht gesichert.
Der Fokus liegt nun vor allem auf der Reform des EU-Emissionshandels in den kommenden Monaten, aber auch der Ausgestaltung des CO2-Preispfades für fossile Brenn- und Kraftstoffe. Aus Sicht des BBS lässt sich zumindest zusätzlicher Handlungsspielraum schaffen, wenn der eingeschlagene Weg zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, insbesondere mit Blick auf bezahlbare Energie und Bürokratieabbau, konsequent fortgesetzt wird. Mehr Wachstum bedeutet mehr Investitionsmittel, mehr gesellschaftliche Akzeptanz und letztlich auch mehr Rückenwind für das Ziel der Klimaneutralität.
Links
↗ Energieintensive Industrien (EID)
↗ Klimaschutzprogramm 2026
Botschaften
‒ EU-Richtlinien 1:1 in nationales Recht übertragen
‒ Industrielle Transformation durch Förderprogramme wie CCfDs anreizen
