Wohnungsbau

Gesucht: Ausreichend bezahlbarer Wohnraum

Mit jedem Jahr wird die Lage auf den Wohnungsmärkten angespannter. Die Zahlen zeigen eindeutig: Die Talsohle bei den Fertigstellungen ist noch nicht erreicht. Zwar wurden bereits politische Maßnahmen wie der „Bau-Turbo“ umgesetzt, die aber erst verzögert wirken können und für sich noch kein Gamechanger sind – weitere Maßnahmen wie eine konsequente Reduktion der Baukosten und verlässliche Förderungen sind notwendig.

206.600 Wohnungen wurden 2025 gebaut. Der weitere Absturz kam angesichts der sehr schwachen Entwicklung der Baugenehmigungen in den vergangenen Jahren nicht überraschend. Angesichts des langen Zeitraums von der Genehmigung bis zur Baufertigstellung dürfte die Zahl der neuerrichteten Wohnungen trotz der zuletzt wieder gestiegenen Baugenehmigungen auch 2026 und möglicherweise sogar noch darüber hinaus weiter absinken, je nach Experten-Studie auf bis zu 185.000 Wohnungen.

In seiner ersten Regierungserklärung setzte Bundeskanzler Friedrich Merz daher auch den richtigen Impuls, in dem er sagte:

„Zu bezahlbarem Wohnraum gehört vor allem: Bauen, bauen, bauen. Dafür forcieren wir den Mietwohnungsbau und die Eigentumsbildung mit Steuerentlastungen für Bauherren, mit einer Entbürokratisierung des Bauens und mit mehr sozialem Wohnungsbau.“

Jetzt gegensteuern im Wohnungsbau

Auch wenn Maßnahmen zur Stimulierung des Wohnungsbaus sich immer nur verzögert auf das Angebot auswirken können, besteht angesichts der prekären Lage auf vielen Wohnungsmärkten dringender Handlungsbedarf. Einiges wurde bereits umgesetzt, einiges steht noch aus. Dabei haben sich die Rahmenbedingungen durch die geopolitische Lage und die Auswirkungen auf Preise und Zinsen zuletzt weiter verschlechtert. Umso wichtiger ist es, jetzt konsequent gegenzusteuern.

Im Bereich der Kostenreduktion im Wohnungsbau kann der Gebäudetyp E einen Hebel darstellen, um Baukosten zu senken und damit den Wohnungsbau wieder zu beschleunigen. Wichtig ist dabei, dass ein breitenwirksamer, rechtssicher anwendbarer und technologieoffener Baustandard entsteht. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Förderung: Im Koalitionsvertrag wurde festgehalten, dass man die Förderprogramme der KfW ab 2027 zu zwei zentralen Programmen, bestehend aus einer Neubau- und einer Sanierungssäule, zusammenführt. Nun kommt es darauf an, wie die Förderprogramme ausgestaltet werden. Da sich die förderpolitischen Spielräume in den kommenden Jahren tendenziell weiter verengen dürften, ist eine zielsichere Förderarchitektur Grundvoraussetzung für eine effektive Stützung des Wohnungsbaus.  

Neubau- und Sanierungsförderung neu ausrichten

Der BBS hat beim IW Köln eine Studie beauftragt, um zu analysieren, wo die Leitplanken für eine neue Förderarchitektur gesetzt werden sollten. Die Studie arbeitet heraus, dass staatliche Förderung insbesondere dort gerechtfertigt ist, wo Marktunvollkommenheiten oder außergewöhnliche wirtschaftliche Situationen vorliegen. Die Förderung sollte sich demnach auf die Ziele Konjunktur- und Wohnungsmarktstabilisierung, Wohneigentumsförderung, Nachhaltigkeit und Technologieförderung konzentrieren. Vor diesem Hintergrund setzt sich der BBS dafür ein, die Wohnungsbauförderung im Zuge der Neustrukturierung um zwei zentrale Bausteine zu ergänzen:

Innerhalb der Neubausäule sollte ein besonderer Fokus auf der Stärkung der Wohneigentumsbildung liegen. Selbstgenutztes Wohneigentum trägt zur Entlastung der Mietmärkte bei und ist ein Teil der Altersvorsorge, wird aber steuerlich gegenüber vermietetem Wohnraum benachteiligt. Ein zentrales Hindernis für den Erwerb von Wohneigentum ist fehlendes Eigenkapital. Zur Entschärfung der Eigenkapitalhürde schlägt der BBS die Einführung eigenkapitalersetzender KfW-Nachrangdarlehen sowie die Ergänzung durch KfW-Grunderwerbsteuerkredite vor.

In der Sanierungssäule sollte sich die Förderung stärker auf die besonders ineffizienten Gebäude („Worst Performing Buildings“, WPB) konzentrieren: Hier können mit überschaubarem Aufwand maximale Energie- und Emissionseinsparungen erzielt werden. Der damit einhergehende Beitrag zum Klimaschutz beinhaltet erhebliche positive externe Effekte und rechtfertigt entsprechende Förderungen. Der BBS schlägt für die energetische Sanierung von Gebäuden der untersten Effizienzklassen auf ein mittleres Niveau, das die effiziente Beheizung mit erneuerbaren Energieträgern ermöglicht, einen zusätzlichen WPB-Bonus in Höhe von 10 Prozent vor.

Die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum und die Transformation des Gebäudebestands sind kein Selbstzweck, sondern wirtschafts-, sozial- und klimapolitisch von größter Bedeutung. Hierfür müssen die Rahmenbedingungen stimmen – mit weniger Bürokratie, der Stärkung des einfacheren Bauens, bedarfsgerechter Baulandvergabe, verlässlicher Förderung und dem richtigen Verhältnis von Energie-, Klima- und Kosteneffizienz.

— Veröffentlicht im Juni 2026 | FOTO: Xella Deutschland GmbH