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26.3.2026

Kurzstudie zum Sondervermögen: Überschaubarer Wachstumseffekt – steigender Bedarf an Baurohstoffen – keine weitere Zweckentfremdung

Berlin, März 2026 – Das „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) wird deutlich weniger wirtschaftliche Impulse auslösen als politisch erwartet. Grund ist die Zweckentfremdung der Investitionen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Kurzstudie des RWI – Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung im Auftrag des Bundesverbands Baustoffe – Steine und Erden e.V. (BBS).

Die Autoren gehen davon aus, dass rund 40 Prozent der Mittel des SVIK über die gesamte Laufzeit von 12 Jahren tatsächlich zusätzliche Investitionen auslösen. Der Rest ersetzt bereits geplante Ausgaben oder kompensiert Kürzungen im regulären Bundeshaushalt. Dadurch fällt der gesamtwirtschaftliche Effekt nur gering aus: Das Bruttoinlandsprodukt wächst laut Studie mit SVIK im Durchschnitt lediglich um 0,2 Prozent pro Jahr stärker als ohne Sondervermögen.  

„Angesichts der historischen Verschuldung ist das ein ernüchterndes Ergebnis“, sagt Matthias Frederichs, Hauptgeschäftsführer des BBS. „Wenn die Mittel lediglich bestehende Haushaltslöcher stopfen, wird aus dem Sondervermögen kein Wachstumstreiber.“ Der Verband verweist mit Sorge auf die jüngeren Untersuchungen des IW Köln und des ifo-Institutes und fordert deshalb eine konsequente Zusätzlichkeit der Investitionen. „Die Mittel müssen vollständig zusätzlich eingesetzt werden – ohne Kürzungen im Kernhaushalt. Spätestens im Bundeshaushalt 2027 muss die Bundesregierung dafür sorgen“, so Frederichs. Ebenso entscheidend seien deutlich schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie eine abgestimmte Investitionsplanung. Zwar befinden sich Beschleunigungsmaßnahmen wie das Infrastruktur-Zukunftsgesetz oder Änderungen im Umweltrechtsbehelfsgesetz im politischen Verfahren. „Doch die Wirkung droht durch politische Kompromisse verwässert zu werden. In Teilen von Bundesregierung und Bundestag ist der Ernst der Lage offenbar noch nicht angekommen“, kritisiert Frederichs.

Deutlicher Rohstoffbedarf durch Infrastrukturinvestitionen

Positive Effekte des Sondervermögens zeigen sich aufgrund der Ausrichtung noch am ehesten im Tiefbau. Laut RWI-Studie wachse dieser im Projektionszeitraum im Durchschnitt um 2,0 Prozent pro Jahr – rund 0,4 Prozentpunkte stärker als ohne SVIK. Die zusätzlichen Bauaktivitäten erhöhen zugleich den Bedarf an mineralischen Rohstoffen. Ausgehend von einer Primärrohstoffgewinnung 2022 von 554 Mio. Tonnen dürfte die Rohstoffnachfrage durch das SVIK bis 2030 auf 583 Mio. Tonnen steigen und damit 45 Mio. Tonnen oberhalb des Szenarios ohne SVIK liegen. Auch in den Folgejahren setze sich dieser Effekt fort: 2035 läge die Nachfrage um 43 Millionen Tonnen, 2040 noch um 29 Millionen Tonnen über dem Szenario ohne Sondervermögen.  

Der BBS verweist darauf, dass der Bedarf bei steigender Zusätzlichkeit der Investitionen sogar noch deutlich höher liegen könnte: „Mineralische Rohstoffe sind die Grundlage jeder Infrastruktur. Wenn das Sondervermögen wirken soll, muss auch die Rohstoffgewinnung am Beginn der Wertschöpfungskette Bau politisch mitgedacht werden“, betont Frederichs. Der Verband verweist auf die häufig jahrelang dauernden Planungs- und Genehmigungsverfahren und fordert deshalb, die Rohstoffgewinnung rechtlich zu stärken und (analog zum Ausbau von erneuerbaren Energien) als überragendes öffentliches Interesse einzustufen. Die Bundesregierung plane dies aktuell für Infrastrukturprojekte – ohne jedoch die dafür notwendigen Rohstoffvorhaben mit einzubeziehen. Auch der Einsatz von rund 100 Millionen Tonnen Sekundärrohstoffen pro Jahr leiste bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Rohstoffversorgung, könne jedoch den zusätzlichen Bedarf nicht kompensieren, so Frederichs abschließend.

Über die Studie
Die Kurzstudie „Auswirkungen des Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) auf die Baurohstoffnachfrage in Deutschland“ wurde vom RWI im Auftrag des Bundesverbands Baustoffe – Steine und Erden e.V. erstellt.

Nach drei Jahren rückläufiger Entwicklung hat sich die Baustoffproduktion in Deutschland im Jahr 2025 stabilisiert. Kalenderbereinigt verzeichnete die Branche laut Statistischem Bundesamt ein Wachstum von 1,2 Prozent. Der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e. V. (BBS), der rund 25 Branchenverbände mit etwa 4.000 Unternehmen vertritt, wertet dieses Ergebnis als erstes Aufbruchssignal, fordert aber zugleich mehr Tempo bei der Umsetzung politischer Vorhaben.

„Das Wachstum von 1,2 Prozent ist ein Lichtblick“, sagt Matthias Frederichs, Hauptgeschäftsführer des BBS. Angesichts der Produktionsrückgänge von insgesamt fast 25 Prozent in den vergangenen Jahren sei dies jedoch noch kein Wendepunkt. „Von einer nachhaltigen Erholung zu sprechen, wäre deutlich verfrüht. Denn auch wenn der freie Fall gestoppt ist, gilt weiterhin die Devise: Durchhalten.“ Zwischen den einzelnen Baustoffsektoren zeigten sich im Jahr 2025 moderate Unterschiede. Zuwächse zeichnen sich etwa in den Bereichen ab, die aufgrund der Wohnungsbaukrise zuvor von hohen Rückgangsraten geprägt waren wie z. B. der Mauerwerksbau mit Wandbaustoffen wie Mauerziegeln, Kalksandstein und Porenbeton. Während auch die Gewinnung von Kies, Sand und Naturstein sowie die Produktion von Gipserzeugnissen leicht zulegten, gingen die Produktion von Zement, Kalk und Mörtel im Vorjahresvergleich weiter zurück.

Nachhaltige Erholung braucht politische Entscheidungen
Für eine dauerhafte Erholung der Baustoffindustrie braucht es aus Sicht des BBS mehr Aufbruchsstimmung – sowohl am Bau als auch in der Gesamtwirtschaft. Dafür sei entschlossenes politisches Handeln entscheidend. „2025 war geprägt von Ankündigungen, 2026 muss das Entscheidungsjahr werden“, so Frederichs. Nach solider Vorarbeit drohe die Bundesregierung zunehmend im Klein-Klein stecken zu bleiben. Zahlreiche Gesetze mit tragfähigen Entwürfen verharrten entweder im Kabinett oder im Bundestag. „Die Reformwilligen müssen sich endlich durchsetzen“, fordert Frederichs. So mahnt der Verband zur Eile beim Infrastruktur-Zukunftsgesetz, damit die zusätzlichen Mittel aus dem Sondervermögen endlich wirksam verbaut werden können. Auch die anhaltende Unsicherheit rund um das Gebäudeenergiegesetz koste am Ende wirtschaftliche Dynamik. Im Wohnungsbau habe die Bundesregierung mit dem EH55-Förderprogramm und dem Bau-Turbo zwar Handlungsfähigkeit bewiesen, diese Impulse reichen aber bei Weitem nicht aus.

Verband erwartet Wachstum von 2 Prozent in 2026
Für das Jahr 2026 ist die Mission der Branche aus Sicht des BBS klar: „Wir machen das, was wir am besten können: Baustoffe produzieren, Wertschöpfung erhalten und Lebensqualität sichern.“ Die Politik sieht Frederichs in der Verantwortung, wieder verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Unternehmer „auch wieder Freude am Investieren in Deutschland finden“. Unter den derzeitigen Voraussetzungen rechnet der BBS für 2026 mit einem leichten Produktionszuwachs von rund zwei Prozent. „Ein weiterer Lichtblick, aber immer noch im Krisenmodus“, so Frederichs abschließend.

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Der schwerste Produktionseinbruch in der Baustoffindustrie seit Gründung der Bundesrepublik scheint weitestgehend überstanden zu sein. Die Konjunkturindikatoren lassen auch im Wohnungsbau eine Stabilisierung erkennen. Mit dieser Einschätzung lässt der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden (BBS) für das neue Jahr vorsichtigen Optimismus erkennen. Für eine nachhaltige Trendwende seien jedoch rasche, verlässliche und konsequent umgesetzte politische Reformen unerlässlich.

„Die Talsohle wurde 2025 endlich erreicht. Unter den richtigen Rahmenbedingungen kann es 2026 wieder spürbar aufwärts gehen“, erklärt Dr. Matthias Frederichs, Hauptgeschäftsführer des BBS. Positiv bewertet der Verband das jüngste baupolitische Engagement der Bundesregierung. Mit der befristeten Wiedereinführung der EH55-Förderung sowie dem sogenannten Bau-Turbo seien Instrumente auf den Weg gebracht worden, die kurz- und mittelfristig Impulse für den Wohnungsbau setzen könnten. Mehr Planungssicherheit brauche es hingegen bei der energetischen Sanierung des Gebäudebestands. „Die anhaltenden Unsicherheiten zur Zukunft des Gebäudeenergiegesetzes sowie zur nationalen Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie EPBD wirken derzeit wie ein Bremsklotz für Investitionen in Energieeffizienz und Klimaschutz im Gebäudesektor“, warnt Frederichs. Entscheidend sei ein ausgewogenes Zusammenspiel aus Effizienzsteigerungen und der Umstellung auf klimaneutrale Wärmeerzeugung. Gerade Gebäude mit dem schlechtesten energetischen Zustand sollten gezielt förderpolitisch adressiert werden, um die Effizienz zu steigern und CO₂-Emissionen und Heizkosten wirksam zu senken.

Große Bedeutung misst der BBS den geplanten Investitionen aus dem Infrastruktur-Sondervermögen bei. Diese müssten 2026 zwingend „auf die Straße gebracht werden“. Scharf kritisiert der Verband hingegen die inzwischen beschlossenen Kürzungen der Investitionen aus dem Kernhaushalt zulasten des Sondervermögens. „Wir nehmen 500 Milliarden Euro zusätzliche Schulden auf, erzielen aber lediglich ein Wachstum von Nullkomma X – das kann nicht im Sinne der Erfinder sein“, so Frederichs. Damit die vorhandenen Mittel schnelleingesetzt werden können, brauche es laut Verband einen zügigen Beschluss des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes. Um darüber hinaus die Wirksamkeit des Sondervermögens zu erhöhen, müssten Planungs- und Genehmigungsverfahren entlang der gesamten Wertschöpfungskette deutlich beschleunigt werden – ausdrücklich auch bei der Gewinnung der benötigten mineralischen Rohstoffe. Insgesamt sei beim Thema Planungsbeschleunigung ein breiterer Ansatz erforderlich, um weitere Investitionen zu mobilisieren. „Allein staatliche Investitionen reichen nicht aus. Wir müssen an die Rahmenbedingungen ran, damit auch privates Kapital wieder stärker Vertrauen fasst.“

Industriepolitisch bewertet der BBS die Entlastungen bei den Energiekosten, insbesondere bei den Netzentgelten, als wichtige kurzfristige Stütze. Zugleich stellt Frederichs klar, dass Subventionen keine dauerhafte Lösung zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit sein können. Notwendig sei vielmehr eine verlässliche Perspektive für die Nutzung bezahlbarer grüner Energie vorzulegen. Nach dem überfälligen Beschluss zum Kohlendioxid-Speicherungs- und -Transportgesetz müsse zügig auch über die Finanzierung der erforderlichen CO₂-Infrastruktur entschieden werden. Insgesamt lägen aus der Bau- und Wirtschaftspolitik bereits einige Vorschläge zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit auf dem Tisch, nun kommt es auf die Umsetzung an. „Im Jahr 2026 muss der erkennbare Reformwille zu spürbarer Handlungsfähigkeit weiterentwickelt werden. Nur dann kommen wir einer echten wirtschaftlichen Kehrtwende näher“, fasst Frederichs zusammen.

16 Verbände der Bau-, Baustoff-und Kreislaufwirtschaft fordern in einem Schreiben an Bundesumweltminister Carsten Schneider die Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) schon im ersten Quartal 2026. Dabei sollen die konsensfähigen Maßnahmen im Vordergrund stehen, die bereits im Planspiel 2.0 zur ErsatzbaustoffV des Umweltbundesamts (UBA) im Sommer 2025 gemeinsam erarbeitet wurden und als „low-hanging fruits“ in den UBA-Zwischenbericht vom 7. November 2025 zur Evaluierung und Weiterentwicklung der Regelungen der ErsatzbaustoffV eingeflossen sind.

Zu den Kernforderungen der Unterzeichnenden zählen u. a. die Vereinfachung der Analytik, Klarstellungen zur Bewertung der Grundwasserdeckschicht und für mobile Aufbereitungsanlagen sowie Vereinfachungen der Dokumentation. Die Unterzeichnenden betonen, dass es sich hierbei um unkomplizierte Anpassungen in der Verordnung handelt. Eine schnelle Novelle fordert laut Medienberichten auch die Umweltministerkonferenz (UMK), die auf ihrer 105. Sitzung am 14. November erneut eine Vereinfachung und praxistaugliche Weiterentwicklung der ErsatzbaustoffV als „dringend geboten“ bezeichnet.

In dem Verbändeschreiben wird daher noch einmal auf die Dringlichkeit einer Novellierung hingewiesen: „Auch vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung laut Artikel 5 Absatz 2 der Mantelverordnung bereits bis zum 1. August 2025 die Auswirkungen des Vollzugs der Regelungen auf die Verwertung mineralischer Abfälle überprüfen und Folgerungen gegebenenfalls durch Anpassungen der Verordnung umsetzen sollte, bitten wir Sie dringend, unverzüglich zu handeln. Die ursprünglich bekanntgegebene Zeitschiene des BMUKN, eine Novelle der ErsatzbaustoffV erst in der zweiten Jahreshälfte 2026 anzustoßen, ist mit dem Erkenntnisgewinn aus dem Planspiel 2.0 und der Forderung der UMK nicht vereinbar.“

Das Schreiben haben unterzeichnet die Bundesgemeinschaft Recycling-Baustoffe (BGRB), der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden (BBS), der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE), der Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie (BDG), der Bundesverband Mineralische Rohstoffe (MIRO), der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse), die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB), die Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe (BRB), der Deutsche Abbruchverband (DA), die Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft (DGAW), die Gütegemeinschaft Metallhüttenschlacken (GGMHS), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), die Interessensgemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM), die Interessensgemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (ITAD), der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) sowie das FEhS – Institut für Baustoff-Forschung.

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