Nachhaltigkeit

Vorfahrt für den Omnibus

Minus 25% Berichtspflichten – die Pläne der neuen EU-Kommission würden nicht nur die Wirtschaft entlasten, sondern auch den Klimaschutz stärken. Nun kommt es auf die Umsetzung an. Auch im Bereich Biodiversität ist mit den neuen Indikatoren vieles in Bewegung.

Nachhaltigkeits­bericht­erstattung

Mit dem Ziel, den Bürokratieaufwand in der EU deutlich zu verringern und so die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu stärken, brachte die EU-Kommission die Omnibus-Initiative mit Vorschlägen zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD, EU-Taxonomie, CSDDD, CBAM) auf den Weg.

Insbesondere die geplanten Änderungen bei der CSRD sind weiterreichend und relevant für alle Unternehmen, die in den bisherigen Anwenderkreis der Regulatorik fielen. So ist in einem ersten Schritt mit der sogenannten „Stop-the-clock-Richtlinie“ der Geltungsbeginn für nach EU-Recht berichtspflichtige „große“ Unternehmen und kapitalmarktorientierte KMU um jeweils zwei Jahre verschoben worden.

Weiterhin vorgesehen ist eine deutliche Einschränkung des Anwendungsbereichs der CSRD. So sollen künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von mind. 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von 25 Mio. Euro unter die Berichtspflicht fallen. Für Unternehmen unterhalb dieser Schwellenwerte, von denen zahlreiche bereits mit den Vorbereitungen zur erstmaligen Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts begonnen haben, würde die Pflicht zur Berichterstattung entfallen. Neben einer deutlichen Reduzierung der geforderten ESRS-Datenpunkte ist eine Abkehr von der Erarbeitung der sektorenspezifischen Standards vorgesehen.

80 %
Reduktion der Anzahl berichtspflichtiger Unternehmen nach CSRD und ESRS im Zuge des Omnibus-Verfahrens
Ansprechpartner
Tanja Lenz, Leiterin Reporting und Statistik
t.lenz@bvbaustoffe.de

Um den Trickle-down-Effekt einzugrenzen, von dem derzeit viele nicht-berichtspflichtige Unternehmen betroffen sind, ist eine Obergrenze für Informationen in der Wertschöpfungskette („Value-chain-cap“) vorgesehen. Für Unternehmen, die nicht in den Anwendungsbereich der CSRD fallen, plant die Kommission per delegiertem Rechtsakt einen freiwilligen Berichtsstandard, der auf dem von der EFRAG bereits entwickelten VSME-Standard basiert. Dieser Standard soll die Obergrenze von Informationen darstellen, die berichtspflichtige Unternehmen von Unternehmen in ihrer Wertschöpfungskette verlangen können.

Die Omnibus-Initiative ändert auch Bestimmungen der CSDDD. Beispielsweise wird mit der „Stop-the-clock-Richtlinie“ die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten um ein Jahr verlängert; die erstmalige Anwendung der CSDDD für Unternehmen wird auf das Geschäftsjahr 2028 verschoben.

Die Friständerungen bei der CSRD haben auch Auswirkungen auf die Bestimmungen der Berichterstattung nach Taxonomie-Verordnung, da diese auf dem Anwendungsbereich der CSRD aufsetzt. Darüber hinaus werden für die Taxonomie besondere Schwellenwerte vorgeschlagen. So soll die Berichterstattung nur noch für Unternehmen verpflichtend sein, die unter die CSRD fallen und mehr als 1.000 Mitarbeiter beschäftigen und Umsatzerlöse von mehr als 450 Mio. Euro erzielen.

Mit der „Stop-the-clock-Richtlinie“ hat der europäische Gesetzgeber den richtigen Weg eingeschlagen – nun gilt es, auch die restlichen Vorschläge der Kommission schnell und rechtssicher in der EU und in Deutschland umzusetzen.

Biodiversität

Biodiversität ist neben Dekarbonisierung und Kreislaufwirtschaft eines der wesentlichen Umweltthemen der Baustoff-Steine-Erden-Industrie. Der bbs engagiert sich seit vielen Jahren in diesem Bereich und hat gemeinsam mit einzelnen Mitgliedsverbänden eine Biodiversitätsdatenbank programmieren lassen, um wichtige Lebensräume für Flora und Fauna in unseren Gewinnungsstätten aufzuzeigen. Über 80 Unternehmen der Branche beteiligen sich bereits an der Datenbank. Zweimal jährlich angebotene Webinare unterstützen die Unternehmen der Branche bei der Dateneingabe.

In Kooperation mit einem Dienstleister und den rohstoffgewinnenden Fach- und Landesverbänden hat der bbs ein Set an Biodiversitätsindikatoren erarbeitet. Die 11 Basis-Indikatoren unterstützen die Unternehmen bei der Berichterstattung nach dem Biodiversitätsstandard ESRS E4 (CSRD) und können gleichzeitig z.B. als Managementtool dienen. Ein erarbeitetes Handbuch zeigt neben allgemeinen Hinweisen zur Anwendung, konkrete Zahlenbeispiele auf und gibt praxisorientierte Möglichkeiten zur Ausgestaltung der Indikatoren sowie zur Visualisierung.

— Veröffentlicht im Juni 2025 | Foto: SCHAEFER KALK

Links

  Studie zu Biodiversitätsindikatoren
  Handbuch Biodiv-Indikatoren
↗  Steckbrief Biodiv-Indikatoren

Botschaften

Gewinnungsstätten schaffen Biodiversität

Biodiversitätsindikatoren erhöhen die Transparenz

Nachhaltigkeits­berichts­erstattung bürokratiearm umsetzen
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