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8.1.2026

Jahresausblick der Baustoffindustrie für 2026: Reformwillen zu Handlungsfähigkeit weiterentwickeln

Der schwerste Produktionseinbruch in der Baustoffindustrie seit Gründung der Bundesrepublik scheint weitestgehend überstanden zu sein. Die Konjunkturindikatoren lassen auch im Wohnungsbau eine Stabilisierung erkennen. Mit dieser Einschätzung lässt der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden (BBS) für das neue Jahr vorsichtigen Optimismus erkennen. Für eine nachhaltige Trendwende seien jedoch rasche, verlässliche und konsequent umgesetzte politische Reformen unerlässlich.

„Die Talsohle wurde 2025 endlich erreicht. Unter den richtigen Rahmenbedingungen kann es 2026 wieder spürbar aufwärts gehen“, erklärt Dr. Matthias Frederichs, Hauptgeschäftsführer des BBS. Positiv bewertet der Verband das jüngste baupolitische Engagement der Bundesregierung. Mit der befristeten Wiedereinführung der EH55-Förderung sowie dem sogenannten Bau-Turbo seien Instrumente auf den Weg gebracht worden, die kurz- und mittelfristig Impulse für den Wohnungsbau setzen könnten. Mehr Planungssicherheit brauche es hingegen bei der energetischen Sanierung des Gebäudebestands. „Die anhaltenden Unsicherheiten zur Zukunft des Gebäudeenergiegesetzes sowie zur nationalen Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie EPBD wirken derzeit wie ein Bremsklotz für Investitionen in Energieeffizienz und Klimaschutz im Gebäudesektor“, warnt Frederichs. Entscheidend sei ein ausgewogenes Zusammenspiel aus Effizienzsteigerungen und der Umstellung auf klimaneutrale Wärmeerzeugung. Gerade Gebäude mit dem schlechtesten energetischen Zustand sollten gezielt förderpolitisch adressiert werden, um die Effizienz zu steigern und CO₂-Emissionen und Heizkosten wirksam zu senken.

Große Bedeutung misst der BBS den geplanten Investitionen aus dem Infrastruktur-Sondervermögen bei. Diese müssten 2026 zwingend „auf die Straße gebracht werden“. Scharf kritisiert der Verband hingegen die inzwischen beschlossenen Kürzungen der Investitionen aus dem Kernhaushalt zulasten des Sondervermögens. „Wir nehmen 500 Milliarden Euro zusätzliche Schulden auf, erzielen aber lediglich ein Wachstum von Nullkomma X – das kann nicht im Sinne der Erfinder sein“, so Frederichs. Damit die vorhandenen Mittel schnelleingesetzt werden können, brauche es laut Verband einen zügigen Beschluss des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes. Um darüber hinaus die Wirksamkeit des Sondervermögens zu erhöhen, müssten Planungs- und Genehmigungsverfahren entlang der gesamten Wertschöpfungskette deutlich beschleunigt werden – ausdrücklich auch bei der Gewinnung der benötigten mineralischen Rohstoffe. Insgesamt sei beim Thema Planungsbeschleunigung ein breiterer Ansatz erforderlich, um weitere Investitionen zu mobilisieren. „Allein staatliche Investitionen reichen nicht aus. Wir müssen an die Rahmenbedingungen ran, damit auch privates Kapital wieder stärker Vertrauen fasst.“

Industriepolitisch bewertet der BBS die Entlastungen bei den Energiekosten, insbesondere bei den Netzentgelten, als wichtige kurzfristige Stütze. Zugleich stellt Frederichs klar, dass Subventionen keine dauerhafte Lösung zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit sein können. Notwendig sei vielmehr eine verlässliche Perspektive für die Nutzung bezahlbarer grüner Energie vorzulegen. Nach dem überfälligen Beschluss zum Kohlendioxid-Speicherungs- und -Transportgesetz müsse zügig auch über die Finanzierung der erforderlichen CO₂-Infrastruktur entschieden werden. Insgesamt lägen aus der Bau- und Wirtschaftspolitik bereits einige Vorschläge zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit auf dem Tisch, nun kommt es auf die Umsetzung an. „Im Jahr 2026 muss der erkennbare Reformwille zu spürbarer Handlungsfähigkeit weiterentwickelt werden. Nur dann kommen wir einer echten wirtschaftlichen Kehrtwende näher“, fasst Frederichs zusammen.

16 Verbände der Bau-, Baustoff-und Kreislaufwirtschaft fordern in einem Schreiben an Bundesumweltminister Carsten Schneider die Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) schon im ersten Quartal 2026. Dabei sollen die konsensfähigen Maßnahmen im Vordergrund stehen, die bereits im Planspiel 2.0 zur ErsatzbaustoffV des Umweltbundesamts (UBA) im Sommer 2025 gemeinsam erarbeitet wurden und als „low-hanging fruits“ in den UBA-Zwischenbericht vom 7. November 2025 zur Evaluierung und Weiterentwicklung der Regelungen der ErsatzbaustoffV eingeflossen sind.

Zu den Kernforderungen der Unterzeichnenden zählen u. a. die Vereinfachung der Analytik, Klarstellungen zur Bewertung der Grundwasserdeckschicht und für mobile Aufbereitungsanlagen sowie Vereinfachungen der Dokumentation. Die Unterzeichnenden betonen, dass es sich hierbei um unkomplizierte Anpassungen in der Verordnung handelt. Eine schnelle Novelle fordert laut Medienberichten auch die Umweltministerkonferenz (UMK), die auf ihrer 105. Sitzung am 14. November erneut eine Vereinfachung und praxistaugliche Weiterentwicklung der ErsatzbaustoffV als „dringend geboten“ bezeichnet.

In dem Verbändeschreiben wird daher noch einmal auf die Dringlichkeit einer Novellierung hingewiesen: „Auch vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung laut Artikel 5 Absatz 2 der Mantelverordnung bereits bis zum 1. August 2025 die Auswirkungen des Vollzugs der Regelungen auf die Verwertung mineralischer Abfälle überprüfen und Folgerungen gegebenenfalls durch Anpassungen der Verordnung umsetzen sollte, bitten wir Sie dringend, unverzüglich zu handeln. Die ursprünglich bekanntgegebene Zeitschiene des BMUKN, eine Novelle der ErsatzbaustoffV erst in der zweiten Jahreshälfte 2026 anzustoßen, ist mit dem Erkenntnisgewinn aus dem Planspiel 2.0 und der Forderung der UMK nicht vereinbar.“

Das Schreiben haben unterzeichnet die Bundesgemeinschaft Recycling-Baustoffe (BGRB), der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden (BBS), der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE), der Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie (BDG), der Bundesverband Mineralische Rohstoffe (MIRO), der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse), die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB), die Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe (BRB), der Deutsche Abbruchverband (DA), die Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft (DGAW), die Gütegemeinschaft Metallhüttenschlacken (GGMHS), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), die Interessensgemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM), die Interessensgemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (ITAD), der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) sowie das FEhS – Institut für Baustoff-Forschung.

Vor dem Spitzengespräch der Verbände mit Bundesbauministerin Verena Hubertz zieht der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. (BBS) eine erste Zwischenbilanz zur Baupolitik der schwarz-roten Bundesregierung. Trotz einiger Fortschritte bleibe der Handlungsdruck hoch. „Die Lage am Bau ist weiterhin ernst. Immerhin, das Grundgerüst für den baukonjunkturellen Aufschwung steht, es braucht jetzt aber deutlich mehr Tempo.“, sagt BBS-Hauptgeschäftsführer Dr. Matthias Frederichs. Die Branche kämpfe weiter mit den Folgen eines massiven Einbruchs: Zwischen 2021 und 2024 ging die Baustoffproduktion um rund 25 Prozent zurück und verharrt seither auf niedrigem Niveau.

Besonders angespannt ist die Lage bei Unternehmen, die überwiegend in den Wohnungsbau liefern. Werksschließungen und Kurzarbeit prägen seit Jahren den Alltag. Gleichzeitig sieht die Industrie Chancen – vorausgesetzt, die Politik setze ihre jüngsten Beschlüsse schnell in die Praxis um. Ein zentrales Signal ist aus Sicht des bbs der Bau-Turbo, der Kommunen bis Ende 2030 beim Wohnungsbau u.a. Abweichungen vom Bauplanungsrecht ermöglicht, um Projekte zu beschleunigen. Hinzu kommen die vom Haushaltsausschuss freigegebenen 800 Millionen Euro zur Aktivierung des Bauüberhangs. „Bereits genehmigte Wohnungen können am schnellsten gebaut werden – die temporäre EH55-Förderung ist eine Brücke, die wir brauchen, bis der Bau-Turbo Wirkung entfaltet“, so Frederichs.

Der Verband fordert zugleich eine zügige Bündelung der Förderlandschaft. Das aktuelle „Förderdickicht“ sei für Bauherren kaum zu überblicken – und damit ein Bremsklotz für Investitionen. Skeptisch sieht der Verband die veröffentlichten Eckpunkte zum Gebäudetyp E. Der Grundgedanke, auf einen Teil der üblichen technischen, planerischen und dokumentarischen Anforderungen zu verzichten, sei zwar gut gemeint. Jedoch fehle es bisher an einer rechtssicheren Umsetzung für den Wohnungsbau.

Deutliche Kritik übt der bbs an Verzögerungen bei weiteren zentralen Vorhaben. Die Branche warte seit Wochen auf den Start der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes sowie auf den Beginn der nationalen Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie. „Nach den Debatten um das Heizungsgesetz sitzt die Bundesregierung hier auf einem Pulverfass. Die Umsetzung muss planungssicher und sozialverträglich erfolgen“, warnt Frederichs. Auch die 2025 geplante Reform des Baugesetzbuchs müsse mehr Tempo aufnehmen – und die heimische Rohstoffgewinnung als Voraussetzung für den Wohnungsbau stärker berücksichtigen. Kaum Fortschritte sieht der Verband im Bereich Kreislaufwirtschaft. Wichtige Gesetzesinitiativen, etwa ein Abfallende für qualitätsgesicherte Sekundärbaustoffe, stünden seit Jahren aus. Politisch sei hier laut Frederichs „wenig bis gar keine Bewegung.“

Für 2026 fordert der bbs im ersten Schritt eine zügige Umsetzung der geplanten Vorhaben. „Bis wir aus der Baukrise herauskommen, liegt noch ein gutes Stück Arbeit vor uns.“ so Frederichs.

Der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. (BBS) sieht bei der Umsetzung der neuen EU-Verpackungsverordnung (EU 2025/40 – Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) erhebliche Rechtsunsicherheiten für Unternehmen der Baustoffindustrie. Nach einer vom Verband beauftragten rechtlichen Stellungnahme der Kanzlei Franßen & Nusser bleiben zentrale Begriffe der Verordnung – unter anderem die Definition des „Erzeugers“ einer Verpackung – unpräzise. Dadurch drohen unbeabsichtigte Haftungsfolgen für Hersteller, die Verpackungen lediglich nutzen oder kombinieren, sie aber nicht selbst produzieren.

„Die PPWR schafft in der jetzigen Form mehr Fragen als Antworten. Unternehmen brauchen dringend Klarheit darüber, wer künftig als Verpackungserzeuger gilt und was genau unter einer Verpackung zu verstehen ist“, betont Dr. Berthold Schäfer, Geschäftsführer Technik beim bbs. Der Verband fordert die EU-Kommission auf, die geplanten Leitlinien zur Auslegung der Verordnung zügig vorzulegen. Unabhängig davon empfiehlt der bbs betroffenen Unternehmen, nicht abzuwarten, sondern bereits jetzt mit Kooperationspartnern die Verantwortlichkeiten entlang der Lieferketten klar zu regeln. Eine hierfür entwickelte Mustervereinbarung ist Bestandteil der Stellungnahme.

Ab dem 12. August 2026 gilt die PPWR unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten. Der BBS betont, dass es in doppelter Hinsicht „ärgerlich“ sei, dass zentrale Fragen so kurz vor Anwendungsbeginn noch offenbleiben: „Wir unterstützen ausdrücklich das Ziel, Kreisläufe weiter zu optimieren. Verpackungen und damit auch die PPWR spielen dabei eine zentrale Rolle. Aber Rechtssicherheit ist nicht nur Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung, sondern auch entscheidend für die Akzeptanz“, so Schäfer.

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