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Das statistische Bundesamt hat bekanntgegeben, dass in 2025 206 600 Wohnungen 2025 fertiggestellt wurden. BBS-Hauptgeschäftsführer Dr. Matthias Frederichs ordnet die Zahlen ein:

"Fehlender Wohnraum ist die soziale Krise unserer Zeit. Aktuelle Rahmenbedingungen und geopolitische Konflikte drohen die Lage im Wohnungsbau sogar noch zu verschärfen. Die Zahlen zur Wohnungsfertigstellung 2025 zeigen, dass jährlich mindestens 100.000 Wohneinheiten zu wenig gebaut werden. Damit gehen kontinuierlich auch wirtschaftliche Kapazitäten verloren, die wir als Gesellschaft heute und morgen dringend brauchen. Die bisherigen baupolitischen Maßnahmen sind nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Es braucht dringend einen baupolitischen Befreiungsschlag.“

Im Rahmen eines Verbändebündnisses beteiligt sich der BBS am Wohnungsbau-Appell 2026 und fordert unter anderem:

  1. Einen neuen gesellschaftlichen Konsens für den Wohnungsbau
  2. Die Sicherstellung verlässlicher Förderpolitik
  3. Die Verbesserung steuerlicher Rahmenbedingungen
  4. Die Sicherstellung stabiler Finanzierung
  5. Fokussierung beim Gebäudetyp E
  6. Keine unnötige Verschärfung der Mietenregulierung

Die Krise im Wohnungsbau dauert weiter an. Trotz eines jährlichen Bedarfs von weit über 300.000 neuen Wohnungen dürfte die Bautätigkeit kurzfristig auf nur noch gut 200.000 Wohnungen zurück-fallen. Um die angespannte Lage auf den Wohnungsmärkten zu entschärfen, braucht es schnellst-möglich eine zielgerichtetere Förderpolitik. Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag des Bundesverbands Baustoffe – Steine und Erden (BBS) zeigt Leitplanken für eine solche neue Förderkulisse auf.

„Die Krise im Wohnungsbau dürfte sich angesichts der aktuellen geopolitischen Situation weiter fortsetzen und droht, sich strukturell zu verfestigen“, warnt Dr. Matthias Frederichs, Hauptgeschäftsführer des BBS. „Die sozialen Folgen sind für die Bevölkerung längst spürbar. Deshalb müssen wir künftig so gezielt fördern wie möglich.“ Mit der Studie „Mehr Wohnraum schaffen – Leitplanken für eine neue Förderkulisse“ soll ein Beitrag zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag formulierten Ziels einer einfacheren Wohnungsbau-Förderarchitektur geleistet werden. Prof. Michael Voigtländer, Leiter des Clusters Internationale Wirtschaftspolitik, Finanz- und Immobilienmärkte beim IW Köln und Autor der Studie, fasst die Kernbotschaft zusammen: „Staatliche Förderung ja – aber nur gezielt, temporär und marktkonform. Statt eines fragmentierten Förderdschungels braucht es eine transparente strategische Architektur entlang von klar definierten Kriterien.“

Ein Förderschwerpunkt sollte auf der temporären Stabilisierung des frei finanzierten Wohnungs-marktes in Krisenzeiten liegen. Mit der zeitlich befristeten EH55-Förderung sei zwar ein entsprechendes Instrument geschaffen worden, dieses habe aufgrund zu strenger Konditionen bislang jedoch nicht die gewünschte Wirkung entfaltet. Der BBS fordert daher, das Programm mindestens bis Ende 2026 zu verlängern und die Förderkonditionen weiter nachzubessern. „Ziel sollte es sein, die eingeplanten Mittel bis Jahresende vollständig auszugeben“, sagt Frederichs. Als mögliche Hebel nennt er unter anderem eine Verdoppelung des zinsverbilligten Kreditbetrags auf 200.000 Euro pro Wohnung sowie praxistauglichere Regelungen zum definierten Vorhabenbeginn. Als weiteres zentrales Handlungsfeld benennt die Studie Wohneigentumsbildung. Angesichts hoher Eigenkapitalanforderungen empfiehlt sie die Einführung von KfW-Nachrangdarlehen als Eigenkapitalersatz sowie ergänzende KfW-Grunderwerbsteuerkredite.

Im Bereich Nachhaltigkeit bleiben Förderprogramme notwendig, um energetische Sanierungen voranzutreiben. Der Fokus sollte künftig stärker auf Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz liegen. „Die größten Klimaschutzeffekte erzielen wir dort, wo Gebäude energetisch am schlechtesten dastehen. Gerade für diese Gebäude braucht es aufgrund der hohen Sanierungskosten zusätzliche Förderanreize.“, erklärt Frederichs. Der BBS schlägt hierfür einen zusätzlichen Förderbonus von zehn Prozent vor. Zudem sollten laut Studie auch Technologievorhaben zur Steigerung der Produktivität gefördert werden – etwa bei der Entwicklung von Produktinnovationen.

Neben einer Neuordnung der Förderprogramme betont die Studie die Notwendigkeit struktureller Reformen, um einfacheres, kostengünstigeres und schnelleres Bauen zu ermöglichen.  “Die Über-führung des Förder-Wirrwarrs in ein transparentes Zwei-Säulen-Modell bietet gemeinsam mit weiteren Maßnahmen wie dem Gebäudetyp E, der Reform des Bauplanungsrechts und dem bereits existierenden Bau-Turbo die Chance, dem Wohnungsbau neuen Schwung zu verleihen. Angesichts der schwierigen Lage auf den Wohnungsmärkten muss die Bundesregierung hier nun dringend liefern”, so Frederichs.

Berlin, März 2026 – Das „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK) wird deutlich weniger wirtschaftliche Impulse auslösen als politisch erwartet. Grund ist die Zweckentfremdung der Investitionen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Kurzstudie des RWI – Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung im Auftrag des Bundesverbands Baustoffe – Steine und Erden e.V. (BBS).

Die Autoren gehen davon aus, dass rund 40 Prozent der Mittel des SVIK über die gesamte Laufzeit von 12 Jahren tatsächlich zusätzliche Investitionen auslösen. Der Rest ersetzt bereits geplante Ausgaben oder kompensiert Kürzungen im regulären Bundeshaushalt. Dadurch fällt der gesamtwirtschaftliche Effekt nur gering aus: Das Bruttoinlandsprodukt wächst laut Studie mit SVIK im Durchschnitt lediglich um 0,2 Prozent pro Jahr stärker als ohne Sondervermögen.  

„Angesichts der historischen Verschuldung ist das ein ernüchterndes Ergebnis“, sagt Matthias Frederichs, Hauptgeschäftsführer des BBS. „Wenn die Mittel lediglich bestehende Haushaltslöcher stopfen, wird aus dem Sondervermögen kein Wachstumstreiber.“ Der Verband verweist mit Sorge auf die jüngeren Untersuchungen des IW Köln und des ifo-Institutes und fordert deshalb eine konsequente Zusätzlichkeit der Investitionen. „Die Mittel müssen vollständig zusätzlich eingesetzt werden – ohne Kürzungen im Kernhaushalt. Spätestens im Bundeshaushalt 2027 muss die Bundesregierung dafür sorgen“, so Frederichs. Ebenso entscheidend seien deutlich schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie eine abgestimmte Investitionsplanung. Zwar befinden sich Beschleunigungsmaßnahmen wie das Infrastruktur-Zukunftsgesetz oder Änderungen im Umweltrechtsbehelfsgesetz im politischen Verfahren. „Doch die Wirkung droht durch politische Kompromisse verwässert zu werden. In Teilen von Bundesregierung und Bundestag ist der Ernst der Lage offenbar noch nicht angekommen“, kritisiert Frederichs.

Deutlicher Rohstoffbedarf durch Infrastrukturinvestitionen

Positive Effekte des Sondervermögens zeigen sich aufgrund der Ausrichtung noch am ehesten im Tiefbau. Laut RWI-Studie wachse dieser im Projektionszeitraum im Durchschnitt um 2,0 Prozent pro Jahr – rund 0,4 Prozentpunkte stärker als ohne SVIK. Die zusätzlichen Bauaktivitäten erhöhen zugleich den Bedarf an mineralischen Rohstoffen. Ausgehend von einer Primärrohstoffgewinnung 2022 von 554 Mio. Tonnen dürfte die Rohstoffnachfrage durch das SVIK bis 2030 auf 583 Mio. Tonnen steigen und damit 45 Mio. Tonnen oberhalb des Szenarios ohne SVIK liegen. Auch in den Folgejahren setze sich dieser Effekt fort: 2035 läge die Nachfrage um 43 Millionen Tonnen, 2040 noch um 29 Millionen Tonnen über dem Szenario ohne Sondervermögen.  

Der BBS verweist darauf, dass der Bedarf bei steigender Zusätzlichkeit der Investitionen sogar noch deutlich höher liegen könnte: „Mineralische Rohstoffe sind die Grundlage jeder Infrastruktur. Wenn das Sondervermögen wirken soll, muss auch die Rohstoffgewinnung am Beginn der Wertschöpfungskette Bau politisch mitgedacht werden“, betont Frederichs. Der Verband verweist auf die häufig jahrelang dauernden Planungs- und Genehmigungsverfahren und fordert deshalb, die Rohstoffgewinnung rechtlich zu stärken und (analog zum Ausbau von erneuerbaren Energien) als überragendes öffentliches Interesse einzustufen. Die Bundesregierung plane dies aktuell für Infrastrukturprojekte – ohne jedoch die dafür notwendigen Rohstoffvorhaben mit einzubeziehen. Auch der Einsatz von rund 100 Millionen Tonnen Sekundärrohstoffen pro Jahr leiste bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Rohstoffversorgung, könne jedoch den zusätzlichen Bedarf nicht kompensieren, so Frederichs abschließend.

Über die Studie
Die Kurzstudie „Auswirkungen des Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) auf die Baurohstoffnachfrage in Deutschland“ wurde vom RWI im Auftrag des Bundesverbands Baustoffe – Steine und Erden e.V. erstellt.

Nach drei Jahren rückläufiger Entwicklung hat sich die Baustoffproduktion in Deutschland im Jahr 2025 stabilisiert. Kalenderbereinigt verzeichnete die Branche laut Statistischem Bundesamt ein Wachstum von 1,2 Prozent. Der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e. V. (BBS), der rund 25 Branchenverbände mit etwa 4.000 Unternehmen vertritt, wertet dieses Ergebnis als erstes Aufbruchssignal, fordert aber zugleich mehr Tempo bei der Umsetzung politischer Vorhaben.

„Das Wachstum von 1,2 Prozent ist ein Lichtblick“, sagt Matthias Frederichs, Hauptgeschäftsführer des BBS. Angesichts der Produktionsrückgänge von insgesamt fast 25 Prozent in den vergangenen Jahren sei dies jedoch noch kein Wendepunkt. „Von einer nachhaltigen Erholung zu sprechen, wäre deutlich verfrüht. Denn auch wenn der freie Fall gestoppt ist, gilt weiterhin die Devise: Durchhalten.“ Zwischen den einzelnen Baustoffsektoren zeigten sich im Jahr 2025 moderate Unterschiede. Zuwächse zeichnen sich etwa in den Bereichen ab, die aufgrund der Wohnungsbaukrise zuvor von hohen Rückgangsraten geprägt waren wie z. B. der Mauerwerksbau mit Wandbaustoffen wie Mauerziegeln, Kalksandstein und Porenbeton. Während auch die Gewinnung von Kies, Sand und Naturstein sowie die Produktion von Gipserzeugnissen leicht zulegten, gingen die Produktion von Zement, Kalk und Mörtel im Vorjahresvergleich weiter zurück.

Nachhaltige Erholung braucht politische Entscheidungen
Für eine dauerhafte Erholung der Baustoffindustrie braucht es aus Sicht des BBS mehr Aufbruchsstimmung – sowohl am Bau als auch in der Gesamtwirtschaft. Dafür sei entschlossenes politisches Handeln entscheidend. „2025 war geprägt von Ankündigungen, 2026 muss das Entscheidungsjahr werden“, so Frederichs. Nach solider Vorarbeit drohe die Bundesregierung zunehmend im Klein-Klein stecken zu bleiben. Zahlreiche Gesetze mit tragfähigen Entwürfen verharrten entweder im Kabinett oder im Bundestag. „Die Reformwilligen müssen sich endlich durchsetzen“, fordert Frederichs. So mahnt der Verband zur Eile beim Infrastruktur-Zukunftsgesetz, damit die zusätzlichen Mittel aus dem Sondervermögen endlich wirksam verbaut werden können. Auch die anhaltende Unsicherheit rund um das Gebäudeenergiegesetz koste am Ende wirtschaftliche Dynamik. Im Wohnungsbau habe die Bundesregierung mit dem EH55-Förderprogramm und dem Bau-Turbo zwar Handlungsfähigkeit bewiesen, diese Impulse reichen aber bei Weitem nicht aus.

Verband erwartet Wachstum von 2 Prozent in 2026
Für das Jahr 2026 ist die Mission der Branche aus Sicht des BBS klar: „Wir machen das, was wir am besten können: Baustoffe produzieren, Wertschöpfung erhalten und Lebensqualität sichern.“ Die Politik sieht Frederichs in der Verantwortung, wieder verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Unternehmer „auch wieder Freude am Investieren in Deutschland finden“. Unter den derzeitigen Voraussetzungen rechnet der BBS für 2026 mit einem leichten Produktionszuwachs von rund zwei Prozent. „Ein weiterer Lichtblick, aber immer noch im Krisenmodus“, so Frederichs abschließend.

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Der schwerste Produktionseinbruch in der Baustoffindustrie seit Gründung der Bundesrepublik scheint weitestgehend überstanden zu sein. Die Konjunkturindikatoren lassen auch im Wohnungsbau eine Stabilisierung erkennen. Mit dieser Einschätzung lässt der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden (BBS) für das neue Jahr vorsichtigen Optimismus erkennen. Für eine nachhaltige Trendwende seien jedoch rasche, verlässliche und konsequent umgesetzte politische Reformen unerlässlich.

„Die Talsohle wurde 2025 endlich erreicht. Unter den richtigen Rahmenbedingungen kann es 2026 wieder spürbar aufwärts gehen“, erklärt Dr. Matthias Frederichs, Hauptgeschäftsführer des BBS. Positiv bewertet der Verband das jüngste baupolitische Engagement der Bundesregierung. Mit der befristeten Wiedereinführung der EH55-Förderung sowie dem sogenannten Bau-Turbo seien Instrumente auf den Weg gebracht worden, die kurz- und mittelfristig Impulse für den Wohnungsbau setzen könnten. Mehr Planungssicherheit brauche es hingegen bei der energetischen Sanierung des Gebäudebestands. „Die anhaltenden Unsicherheiten zur Zukunft des Gebäudeenergiegesetzes sowie zur nationalen Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie EPBD wirken derzeit wie ein Bremsklotz für Investitionen in Energieeffizienz und Klimaschutz im Gebäudesektor“, warnt Frederichs. Entscheidend sei ein ausgewogenes Zusammenspiel aus Effizienzsteigerungen und der Umstellung auf klimaneutrale Wärmeerzeugung. Gerade Gebäude mit dem schlechtesten energetischen Zustand sollten gezielt förderpolitisch adressiert werden, um die Effizienz zu steigern und CO₂-Emissionen und Heizkosten wirksam zu senken.

Große Bedeutung misst der BBS den geplanten Investitionen aus dem Infrastruktur-Sondervermögen bei. Diese müssten 2026 zwingend „auf die Straße gebracht werden“. Scharf kritisiert der Verband hingegen die inzwischen beschlossenen Kürzungen der Investitionen aus dem Kernhaushalt zulasten des Sondervermögens. „Wir nehmen 500 Milliarden Euro zusätzliche Schulden auf, erzielen aber lediglich ein Wachstum von Nullkomma X – das kann nicht im Sinne der Erfinder sein“, so Frederichs. Damit die vorhandenen Mittel schnelleingesetzt werden können, brauche es laut Verband einen zügigen Beschluss des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes. Um darüber hinaus die Wirksamkeit des Sondervermögens zu erhöhen, müssten Planungs- und Genehmigungsverfahren entlang der gesamten Wertschöpfungskette deutlich beschleunigt werden – ausdrücklich auch bei der Gewinnung der benötigten mineralischen Rohstoffe. Insgesamt sei beim Thema Planungsbeschleunigung ein breiterer Ansatz erforderlich, um weitere Investitionen zu mobilisieren. „Allein staatliche Investitionen reichen nicht aus. Wir müssen an die Rahmenbedingungen ran, damit auch privates Kapital wieder stärker Vertrauen fasst.“

Industriepolitisch bewertet der BBS die Entlastungen bei den Energiekosten, insbesondere bei den Netzentgelten, als wichtige kurzfristige Stütze. Zugleich stellt Frederichs klar, dass Subventionen keine dauerhafte Lösung zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit sein können. Notwendig sei vielmehr eine verlässliche Perspektive für die Nutzung bezahlbarer grüner Energie vorzulegen. Nach dem überfälligen Beschluss zum Kohlendioxid-Speicherungs- und -Transportgesetz müsse zügig auch über die Finanzierung der erforderlichen CO₂-Infrastruktur entschieden werden. Insgesamt lägen aus der Bau- und Wirtschaftspolitik bereits einige Vorschläge zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit auf dem Tisch, nun kommt es auf die Umsetzung an. „Im Jahr 2026 muss der erkennbare Reformwille zu spürbarer Handlungsfähigkeit weiterentwickelt werden. Nur dann kommen wir einer echten wirtschaftlichen Kehrtwende näher“, fasst Frederichs zusammen.

16 Verbände der Bau-, Baustoff-und Kreislaufwirtschaft fordern in einem Schreiben an Bundesumweltminister Carsten Schneider die Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) schon im ersten Quartal 2026. Dabei sollen die konsensfähigen Maßnahmen im Vordergrund stehen, die bereits im Planspiel 2.0 zur ErsatzbaustoffV des Umweltbundesamts (UBA) im Sommer 2025 gemeinsam erarbeitet wurden und als „low-hanging fruits“ in den UBA-Zwischenbericht vom 7. November 2025 zur Evaluierung und Weiterentwicklung der Regelungen der ErsatzbaustoffV eingeflossen sind.

Zu den Kernforderungen der Unterzeichnenden zählen u. a. die Vereinfachung der Analytik, Klarstellungen zur Bewertung der Grundwasserdeckschicht und für mobile Aufbereitungsanlagen sowie Vereinfachungen der Dokumentation. Die Unterzeichnenden betonen, dass es sich hierbei um unkomplizierte Anpassungen in der Verordnung handelt. Eine schnelle Novelle fordert laut Medienberichten auch die Umweltministerkonferenz (UMK), die auf ihrer 105. Sitzung am 14. November erneut eine Vereinfachung und praxistaugliche Weiterentwicklung der ErsatzbaustoffV als „dringend geboten“ bezeichnet.

In dem Verbändeschreiben wird daher noch einmal auf die Dringlichkeit einer Novellierung hingewiesen: „Auch vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung laut Artikel 5 Absatz 2 der Mantelverordnung bereits bis zum 1. August 2025 die Auswirkungen des Vollzugs der Regelungen auf die Verwertung mineralischer Abfälle überprüfen und Folgerungen gegebenenfalls durch Anpassungen der Verordnung umsetzen sollte, bitten wir Sie dringend, unverzüglich zu handeln. Die ursprünglich bekanntgegebene Zeitschiene des BMUKN, eine Novelle der ErsatzbaustoffV erst in der zweiten Jahreshälfte 2026 anzustoßen, ist mit dem Erkenntnisgewinn aus dem Planspiel 2.0 und der Forderung der UMK nicht vereinbar.“

Das Schreiben haben unterzeichnet die Bundesgemeinschaft Recycling-Baustoffe (BGRB), der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden (BBS), der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE), der Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie (BDG), der Bundesverband Mineralische Rohstoffe (MIRO), der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse), die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB), die Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe (BRB), der Deutsche Abbruchverband (DA), die Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft (DGAW), die Gütegemeinschaft Metallhüttenschlacken (GGMHS), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), die Interessensgemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken (IGAM), die Interessensgemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland (ITAD), der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) sowie das FEhS – Institut für Baustoff-Forschung.

Vor dem Spitzengespräch der Verbände mit Bundesbauministerin Verena Hubertz zieht der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. (BBS) eine erste Zwischenbilanz zur Baupolitik der schwarz-roten Bundesregierung. Trotz einiger Fortschritte bleibe der Handlungsdruck hoch. „Die Lage am Bau ist weiterhin ernst. Immerhin, das Grundgerüst für den baukonjunkturellen Aufschwung steht, es braucht jetzt aber deutlich mehr Tempo.“, sagt BBS-Hauptgeschäftsführer Dr. Matthias Frederichs. Die Branche kämpfe weiter mit den Folgen eines massiven Einbruchs: Zwischen 2021 und 2024 ging die Baustoffproduktion um rund 25 Prozent zurück und verharrt seither auf niedrigem Niveau.

Besonders angespannt ist die Lage bei Unternehmen, die überwiegend in den Wohnungsbau liefern. Werksschließungen und Kurzarbeit prägen seit Jahren den Alltag. Gleichzeitig sieht die Industrie Chancen – vorausgesetzt, die Politik setze ihre jüngsten Beschlüsse schnell in die Praxis um. Ein zentrales Signal ist aus Sicht des bbs der Bau-Turbo, der Kommunen bis Ende 2030 beim Wohnungsbau u.a. Abweichungen vom Bauplanungsrecht ermöglicht, um Projekte zu beschleunigen. Hinzu kommen die vom Haushaltsausschuss freigegebenen 800 Millionen Euro zur Aktivierung des Bauüberhangs. „Bereits genehmigte Wohnungen können am schnellsten gebaut werden – die temporäre EH55-Förderung ist eine Brücke, die wir brauchen, bis der Bau-Turbo Wirkung entfaltet“, so Frederichs.

Der Verband fordert zugleich eine zügige Bündelung der Förderlandschaft. Das aktuelle „Förderdickicht“ sei für Bauherren kaum zu überblicken – und damit ein Bremsklotz für Investitionen. Skeptisch sieht der Verband die veröffentlichten Eckpunkte zum Gebäudetyp E. Der Grundgedanke, auf einen Teil der üblichen technischen, planerischen und dokumentarischen Anforderungen zu verzichten, sei zwar gut gemeint. Jedoch fehle es bisher an einer rechtssicheren Umsetzung für den Wohnungsbau.

Deutliche Kritik übt der bbs an Verzögerungen bei weiteren zentralen Vorhaben. Die Branche warte seit Wochen auf den Start der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes sowie auf den Beginn der nationalen Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie. „Nach den Debatten um das Heizungsgesetz sitzt die Bundesregierung hier auf einem Pulverfass. Die Umsetzung muss planungssicher und sozialverträglich erfolgen“, warnt Frederichs. Auch die 2025 geplante Reform des Baugesetzbuchs müsse mehr Tempo aufnehmen – und die heimische Rohstoffgewinnung als Voraussetzung für den Wohnungsbau stärker berücksichtigen. Kaum Fortschritte sieht der Verband im Bereich Kreislaufwirtschaft. Wichtige Gesetzesinitiativen, etwa ein Abfallende für qualitätsgesicherte Sekundärbaustoffe, stünden seit Jahren aus. Politisch sei hier laut Frederichs „wenig bis gar keine Bewegung.“

Für 2026 fordert der bbs im ersten Schritt eine zügige Umsetzung der geplanten Vorhaben. „Bis wir aus der Baukrise herauskommen, liegt noch ein gutes Stück Arbeit vor uns.“ so Frederichs.

Der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden e.V. (BBS) sieht bei der Umsetzung der neuen EU-Verpackungsverordnung (EU 2025/40 – Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) erhebliche Rechtsunsicherheiten für Unternehmen der Baustoffindustrie. Nach einer vom Verband beauftragten rechtlichen Stellungnahme der Kanzlei Franßen & Nusser bleiben zentrale Begriffe der Verordnung – unter anderem die Definition des „Erzeugers“ einer Verpackung – unpräzise. Dadurch drohen unbeabsichtigte Haftungsfolgen für Hersteller, die Verpackungen lediglich nutzen oder kombinieren, sie aber nicht selbst produzieren.

„Die PPWR schafft in der jetzigen Form mehr Fragen als Antworten. Unternehmen brauchen dringend Klarheit darüber, wer künftig als Verpackungserzeuger gilt und was genau unter einer Verpackung zu verstehen ist“, betont Dr. Berthold Schäfer, Geschäftsführer Technik beim bbs. Der Verband fordert die EU-Kommission auf, die geplanten Leitlinien zur Auslegung der Verordnung zügig vorzulegen. Unabhängig davon empfiehlt der bbs betroffenen Unternehmen, nicht abzuwarten, sondern bereits jetzt mit Kooperationspartnern die Verantwortlichkeiten entlang der Lieferketten klar zu regeln. Eine hierfür entwickelte Mustervereinbarung ist Bestandteil der Stellungnahme.

Ab dem 12. August 2026 gilt die PPWR unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten. Der BBS betont, dass es in doppelter Hinsicht „ärgerlich“ sei, dass zentrale Fragen so kurz vor Anwendungsbeginn noch offenbleiben: „Wir unterstützen ausdrücklich das Ziel, Kreisläufe weiter zu optimieren. Verpackungen und damit auch die PPWR spielen dabei eine zentrale Rolle. Aber Rechtssicherheit ist nicht nur Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung, sondern auch entscheidend für die Akzeptanz“, so Schäfer.

Berlin, September 2025 – Auf den Transport von mineralischen Roh- und Baustoffen entfällt der mit Ab-stand größte Anteil des deutschen Güterverkehrs. Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag des Bundesverbands Baustoffe – Steine und Erden (bbs) zeigt: Ohne funktionierende Logistik gerät die Versorgung der Bauwirtschaft ins Stocken – mit Auswirkungen auf die gesamte Volkswirtschaft. Der Verband fordert für den Bundeshaushalt 2026 mehr Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur und die schnelle Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten neuen Finanzierungsarchitektur.

Mineralische Rohstoffe und Bauprodukte – darunter Sand, Kies, Naturstein, Zement oder Transportbeton – machen rund ein Drittel des gesamten Transportaufkommens in Deutschland aus. Dabei werden die mit Abstand meisten Transporte mit dem Lkw abgewickelt, da Gewinnungsstätten und Fabriken häufig eng-maschig im Bundesgebiet verteilt und die Strecken daher kurz sind. So beträgt die durchschnittliche Transportentfernung z.B. bei Kies, Sand und Natursteinen unter 45 Kilometer; betrachtet man nur Lkw-Transporte, sind es sogar nur 33 Kilometer. Allein die Lkw-Tonnage an bauaffinen Gütern beträgt das 2,5-fache des gesamten Güterverkehrs von Schiene und Wasserstraße.

Eine Verlagerung der Verkehrsträger ist aufgrund kurzer Transportstrecken und fehlender Anbindungen nur in Ausnahmefällen möglich, wenngleich auf längeren Distanzen auch Bahn und Binnenschiff zum Einsatz kommen. Dr. Matthias Frederichs, Hauptgeschäftsführer des bbs, betont: „Die Versorgung der Bauwirtschaft mit mineralischen Roh- und Baustoffen ist für unseren Wirtschaftsstandort von zentraler Bedeutung: Ohne Bau keine Wohnungen, keine Verkehrswege, keine Energieinfrastruktur. Deutsche Lkw bewegen fast die Hälfte ihrer Gesamttonnage allein mit Baustoffen – ein deutlicher Beleg für die Systemrelevanz unserer Branche.“

Die Studie analysiert, dass die Branche aufgrund ihrer hohen Transportkostenintensität signifikant von steigenden Logistikkosten z.B. durch CO₂-Bepreisung betroffen ist. Hinzu kommen teilweise längere Transportwege durch die tendenziell rückläufige Zahl von Gewinnungsstätten. Engpässe bei Fahrpersonal, Fahrzeugen und Infrastruktur stellen die Branche vor weitere Herausforderungen. Frederichs weiter: „Eine Verteuerung des Lkw-Verkehrs allein löst keine Verlagerungseffekte aus – sie verteuert nur das Bauen. Für eine klimafreundliche Baustofflogistik brauchen wir technologieoffene Lösungen, insbesondere die rasche Defossilisierung des Lkw. Gleichzeitig müssen die politischen Weichen so gestellt werden, dass schnellere Genehmigungsverfahren für den Rohstoffabbau und ausreichend Fachkräfte gerade auch in der Logistik Priorität haben.“

Infrastruktur-Sondervermögen: Deutliche Kritik am Verschiebebahnhof
Die Studie analysiert, dass die Baustoff-Steine-Erden-Industrie durch ihre hohe Transportintensität in besonderem Maße auf funktionierende Straßen, Schienen- und Wasserwege angewiesen ist. Entsprechend müsse die Ertüchtigung der Infrastruktur nun endlich die notwendige Priorität bekommen, so der Ver-band. Mit Blick auf die geplanten Ausgaben im Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität fordert er Nachbesserungen im Bundeshaushalt 2026. Zwar würden die Investitionen in die Infrastruktur insgesamt steigen, parallel verweist Verbandsgeschäftsführer Frederichs aber darauf, dass die geplanten Ausgaben im Kernhaushalt allein in 2025 um über 6 Mrd. Euro gekürzt werden. Im Ergebnis seien die finanziellen Mittel trotz historischer Verschuldung schon jetzt „auf Kante genäht“. Insbesondere für die Modernisierung von Bundesfernstraßen brauche es deutlich mehr Mittel als die vorgesehenen 10 Mrd. pro Jahr, da die Straße den mit Abstand größten Anteil des Verkehrs schultert. Der Verband fordert die Bundesregierung deshalb auf, das Sondervermögen ausschließlich für zusätzliche Investitionen zu nutzen und parallel dazu die Finanzierungsarchitektur für die Bundesverkehrswege zukunftsfest zu machen – mit überjährigen verkehrsträgerbezogenen Finanzierungskreisläufen und einer Stärkung der Autobahn GmbH. „Wir haben in den kommenden Jahren die – möglicherweise einmalige – Chance, die Weichen für eine zukunftsfeste Infrastruktur zu stellen. Diese Chance dürfen wir nicht verstreichen lassen“, so Frederichs.

Der Wohnungsbau steckt in der Krise: Während die Mieten im Land immer weiter steigen, sinken die Fertigstellungen kontinuierlich. Noch drastischer ist der Einbruch bei den Genehmigungen: mehr als 40 % unter dem Niveau von 2021/2022, im Mietwohnungsbau sogar auf historischem Tiefstand. Vor den abschließenden Haushaltsberatungen des Bundes in der nächsten Woche fordern der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden (bbs) ein aktives Gegensteuern der Bundesregierung und legen ein gemeinsames Positionspapier vor. Die Verbände drängen auf eine zinsverbilligte EH-55-Förderung, gekoppelt an klimafreundliche Heizungen, und längere Umsetzungsfristen für Wohnungen im Bauüberhang.

„Bezahlbarer Wohnraum gehört zu den größten gesellschaftlichen Herausforderungen. Trotzdem wird die Förderung des bezahlbaren frei finanzierten Wohnungsbaus politisch vernachlässigt“, kritisiert Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB. „Zu wenig zielgenaue Neubauprogramme aus Ampel-Zeiten laufen einfach weiter, obwohl sie kaum nachgefragt werden. Fördermittel bleiben so ungenutzt.“

Auch die Baustoffindustrie schlägt Alarm. “Der von der Bundesregierung vorgelegte Haushaltsentwurf 2026 sieht – ohne die soziale Wohnraumförderung – nicht einmal 0,2 Prozent für den Wohnungsbau vor“, führt Matthias Frederichs, Hauptgeschäftsführer des bbs aus. Mindestens das Zwei- bis Dreifache sei angesichts der dramatischen Lage im Wohnungsbau für einen ersten Anschub notwendig. Beide Verbände verweisen darauf, dass Bauen für die Mittelschicht kaum noch bezahlbar sei und immer mehr Bauunternehmen und Zulieferer in Existenznot geraten.

Maßnahmen

Damit es im Wohnungsbau wieder aufwärts geht, müssen die finanziellen Mittel besser eingesetzt werden. Konkret schlagen die Verbände eine Zinsverbilligung auf unter 2 Prozent für Darlehen bis 250.000 Euro vor – gekoppelt an klimafreundliche Heizlösungen wie Wärmepumpen, Pellets oder Fernwärme. Eine bundesweit einheitliche Umsetzungsfrist von sechs Jahren soll zudem verhindern, dass Genehmigungen verfallen.

„Wir haben derzeit rund 631.000 Wohnungen im Bauüberhang, davon 301.000 noch nicht begonnen,“ rechnet Pakleppa vor. Viele dieser Projekte seien unter anderen Finanzierungsbedingungen geplant worden und heute nicht mehr wirtschaftlich. „Eine befristete EH55-Förderung würde diese Wohnungen wieder realisierbar machen und damit den dringend benötigten Wohnraum sichern.“

Hinzu kommt, dass die Einführung der im Koalitionsvertrag enthaltenen befristeten EH55-Förderung zur Aktivierung des Bauüberhangs zwar richtig und wichtig ist. Dass das Volumen von 59 Mio. Euro aber ausreicht, ist laut beider Verbände mehr als fraglich. Die Branchenvertreter befürchten einen weiteren abrupten Förderstopp, da das Programm im Vergleich äußerst gering ausgestattet ist (klimafreundlicher Neubau: 1,1 Mrd. Euro, Jung kauft alt: 350 Mio. Euro).

„Die Summe ist nicht einmal ein Tropfen auf dem heißen Stein“, erklärt Frederichs, „für 2026 muss etwas Substanzielles folgen, damit die Bagger auch wirklich wieder rollen.“ Der Beschluss zum Haushalt 2026 ist im Bundestag für November und im Bundesrat für Dezember geplant.

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